AVS - e-Impfpass Übergangslösung (ab Vers. 1.7.9/281)

AVS_Handbuch
AVS - e-Impfpass Übergangslösung (PDF-Version)


Ausdruck e-Impfpass und Verrechnung Honorar


Vorbereitende Maßnahmen
 

  • Ausdruck Rezeptnummernetiketten (falls nicht bereits vorhanden)
  • empfohlen:
    Ausdruck EAN-Etiketten für die Sonderpharmanummer 9031031 und Bereitstellung an der Tara (z.B. auf Kartonkärtchen)
     

Abgabe an der Tara
 

  • Scannen eines selbst erstellten Rezeptnummernetiketts
  • Durchführung und Ausdruck VDAS-Abfrage
    - Stecken der e-Card und Übernahme der SV-Nummer durch Klick auf [e-card] sowie
      [SV-Nummer übernehmen] oder Eingabe SV-Nummer (ohne [Enter]!)
    - Klick auf [VDAS]
    - Klick auf die Drucken-Schaltfläche und Auswahl des Druckers
    - Rückkehr in das Fenster 'Sozialversicherungsnummer' und Klick auf die Übernehmen-Schaltfläche
  • Anbringen des zuvor gescannten Rezeptnummernetiketts am VDAS-Ausdruck
  • Durchführung Abfrage e-Impfpass, Erstellung und Ausdruck PDF
    - Klick auf [e-card ELGA]
    - Klick auf  [Zuordnen] um die zuvor am Rezept erfasste SV-Nummer zu übernehmen
    - Klick auf [e-Impfpass]
    - Klick auf die Drucken-Schaltfläche
    - Ausdruck des erstellten PDF-Dokuments
    - Schließen PDF, e-Impfpass und e-card-Services
  • Zuordnung der gebührenfreien Sonderpharmanummer 9031031 (Ausdruck e-Impfpass)
    - Scannen des entsprechenden EAN-Codes oder Eingabe Suchbegriff 'AUSD' bzw. 'E-I' und Auswahl aus der Trefferliste
    - falls noch andere Artikel (OTC) erfasst werden sollen, Klick auf [Rez.Ende]
  • Abschluss Geschäftsfall und Erstellung Ersatzbeleg
    - Ausdruck Kassabon
    - Ersatzbeleg (Kassabon+VDAS-Abfrage) zu den anderen Rezepten der jeweiligen Krankenkasse legen


Rezeptabrechnung
 

  • Ersatzbelege/Ersatzrezepte genauso behandeln wie Originalrezepte (= Zuordnung zur jeweiligen Krankenkasse mittels Scannen des Ersatzbeleges)
  • Analog zu Covid-19-Gratistests müssen bzw. sollen Ersatzbelege für den Ausdruck des e-Impfpasses nicht an die Gehaltskasse übermittelt werden.


Voraussichtlich am 27.5.2021 am Abend wird ein Programmupdate 1.7.9/283 mit einer Vereinfachung und teilweisen Automatisierung der Vorgehensweise an der Tara analog zur Abwicklung der Covid-19-Gratistests zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß Kammer-Info 55/21 vom 25.5.2021 16:00 Uhr erfolgt die Abrechung der Ausdrucke von Immunitätsnachweisen aus dem e-Impfpass für den Monat Mai noch pauschal mittels Abrechnungsformular über die Pharmazeutische Gehaltskasse.


Screenshots
 

  • VDAS-Abfrage
     
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  • Abfrage/Ausdruck e-Impfpass
     
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  • Auswahl Sonderpharmanummer aus Trefferliste (Suchbegriff 'AUSD' oder 'E-I')
     
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Anstelle von Suchbegriff und Trefferliste wird das Scannen von selbst erstellten EAN-Codes empfohlen.
 

  • Geschäftsfall
     
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