AVS - e-Impfpass Übergangslösung (ab Vers. 1.7.9/281)
Ausdruck e-Impfpass und Verrechnung Honorar
Vorbereitende Maßnahmen
- Ausdruck Rezeptnummernetiketten (falls nicht bereits vorhanden)
- empfohlen:
Ausdruck EAN-Etiketten für die Sonderpharmanummer 9031031 und Bereitstellung an der Tara (z.B. auf Kartonkärtchen)
Abgabe an der Tara
- Scannen eines selbst erstellten Rezeptnummernetiketts
- Durchführung und Ausdruck VDAS-Abfrage
- Stecken der e-Card und Übernahme der SV-Nummer durch Klick auf [e-card] sowie
[SV-Nummer übernehmen] oder Eingabe SV-Nummer (ohne [Enter]!)
- Klick auf [VDAS]
- Klick auf die Drucken-Schaltfläche und Auswahl des Druckers
- Rückkehr in das Fenster 'Sozialversicherungsnummer' und Klick auf die Übernehmen-Schaltfläche - Anbringen des zuvor gescannten Rezeptnummernetiketts am VDAS-Ausdruck
- Durchführung Abfrage e-Impfpass, Erstellung und Ausdruck PDF
- Klick auf [e-card ELGA]
- Klick auf [Zuordnen] um die zuvor am Rezept erfasste SV-Nummer zu übernehmen
- Klick auf [e-Impfpass]
- Klick auf die Drucken-Schaltfläche
- Ausdruck des erstellten PDF-Dokuments
- Schließen PDF, e-Impfpass und e-card-Services - Zuordnung der gebührenfreien Sonderpharmanummer 9031031 (Ausdruck e-Impfpass)
- Scannen des entsprechenden EAN-Codes oder Eingabe Suchbegriff 'AUSD' bzw. 'E-I' und Auswahl aus der Trefferliste
- falls noch andere Artikel (OTC) erfasst werden sollen, Klick auf [Rez.Ende] - Abschluss Geschäftsfall und Erstellung Ersatzbeleg
- Ausdruck Kassabon
- Ersatzbeleg (Kassabon+VDAS-Abfrage) zu den anderen Rezepten der jeweiligen Krankenkasse legen
Rezeptabrechnung
- Ersatzbelege/Ersatzrezepte genauso behandeln wie Originalrezepte (= Zuordnung zur jeweiligen Krankenkasse mittels Scannen des Ersatzbeleges)
- Analog zu Covid-19-Gratistests müssen bzw. sollen Ersatzbelege für den Ausdruck des e-Impfpasses nicht an die Gehaltskasse übermittelt werden.
Voraussichtlich am 27.5.2021 am Abend wird ein Programmupdate 1.7.9/283 mit einer Vereinfachung und teilweisen Automatisierung der Vorgehensweise an der Tara analog zur Abwicklung der Covid-19-Gratistests zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß Kammer-Info 55/21 vom 25.5.2021 16:00 Uhr erfolgt die Abrechung der Ausdrucke von Immunitätsnachweisen aus dem e-Impfpass für den Monat Mai noch pauschal mittels Abrechnungsformular über die Pharmazeutische Gehaltskasse.
Screenshots
- VDAS-Abfrage
- Abfrage/Ausdruck e-Impfpass
- Auswahl Sonderpharmanummer aus Trefferliste (Suchbegriff 'AUSD' oder 'E-I')
Anstelle von Suchbegriff und Trefferliste wird das Scannen von selbst erstellten EAN-Codes empfohlen.
- Geschäftsfall