AVS - Gratis-Antigen-Tests Abrechnung (1.7.9/273)
Kurzanleitung
gedruckte Ersatzrezepte ohne zuordenbares VDAS-Ergebnis
- wie Originalrezepte mittels Scannen des EAN-Codes der jeweiligen Krankenkasse zuweisen
- Ersatzbelege nicht an die Gehaltskasse übermitteln
Rezepte mit zuordenbarem VDAS-Ergebnis
(in der Regel kein gedruckter Beleg vorhanden)
- unmittelbar vor dem Monatsabschluss im Menüpunkt 'Taxierung/Rechungslegung' bei der jeweiligen Landesstelle der ÖGK anmelden
- mittels Klick auf die ELGA-Schaltfläche das Fenster 'offene Rezepte e-Medikation / Covid-19-Tests' öffnen und über die Schaltfläche [Übersicht] auf zuordenbare Rezepte prüfen
- nach Rückkehr aus der Übersicht die Schaltfläche [C-19] betätigen
- sämtliche in der Liste enthaltenen Einträge mittels Klick auf [alle Rezepte zuordnen] in die Konsignationsliste aufnehmen
Rezepte mit falschen oder fehlenden Positionen bleiben in der Liste und können durch Klick auf die Übernehmen-Schaltfläche einzeln bearbeitet werden
- [C-19] und [alle Rezepte zuordnen] für alle Kassen mit zuordenbaren Rezepten wiederholen (gemäß Tabelle aus dem Fenster 'Übersicht')
Rezepte aus Filialapotheken werden genauso behandelt wie Rezepte aus der Stammapotheke.
Abrechnung außer Haus - Export Abrechnungsdaten: Bei zuordenbarem VDAS-Ergebnis wird auch die Krankenkassennummer exportiert. Falls das Taxierbüro diese Daten verarbeiten kann, müssen die entsprechenden Belege nicht ausgedruckt werden.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der allgemeinen Anleitung zur Erfassung/Abrechnung von Covid-19-Gratistests.