AVS - Gratis-Antigen-Tests Offene Rezepte (1.7.9/279)

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AVS - Gratis-Antigen-Tests Offene Rezepte (PDF-Version)


Überprüfung offene Rezepte


Allgemeines


Rezepte - auch Ersatzrezepte - haben für Apotheken den gleichen Wert wie Bargeld.

Im Gegensatz zu normalen Papierrezepten und Pandemierezepten aus der e-Medikation erfolgt die Abrechnung von Ersatzrezepten für Covid-19-Gratistests in der Regel unmittelbar vor dem Monatsabschluss mit wenigen Mausklicks über die Schaltfläche [C-19]. Ein ausgedruckter Beleg ist meistens nicht vorhanden und für die Abrechnung auch nicht erforderlich.

Zum 'Bargeld' werden Rezepte erst durch deren Abrechnung. Daher ist es wichtig, wirklich auch jedes Ersatzrezept für Covid-19-Gratistests bei der Krankenkasse einzulösen.


Liste Offene Rezepte


Wie kann man sicherstellen, dass sämtliche Ersatzrezepte einer Krankenkasse zugewiesen wurden und in der Folge abgerechnet werden? Ganz einfach - wie gewohnt über den Menüpunkt 'Rezeptabrechnung - Listen - Offene Rezepte':
 

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Seit der Version 1.7.9/277 steht ein neues Kontrollkästchen 'Rezepte für Covid-19-Tests mit zuordenbarem VDAS Ergebnis berücksichtigen' zur Verfügung. Da solche Rezepte in der Regel am Monatsende 'en bloc' mittels [C-19] der jeweiligen Krankenkasse zugewiesen werden, ist das Kontrollkästchen beim Öffnen des Fensters deaktiviert. In der Liste scheinen in diesem Fall nur jene Rezepte für Covid-19-Gratistests auf, bei denen mangels entsprechenden VDAS-Ergebnisses eine manuelle Zuordnung zur jeweiligen Krankenkasse erforderlich ist.

Die manuelle Zuordnung erfolgt durch Scannen des Ersatzbeleges. Ist kein ausgedruckter Beleg vorhanden, kann das Rezept im Fenster 'Taxierung/Rechnungslegung' über die Schaltfläche mit dem ELGA-Symbol selektiert werden. Ein manuelles Eintippen der Rezeptnummer in der Eingabezeile ist ebenfalls möglich.

Rezepte für Covid-19-Gratistests erkennt man übrigens bereits an der Rezeptnummer, diese beginnt mit 503560.

Zusammengefasst gewährleisten folgende Maßnahmen eine vollständige Abrechnung von Ersatzrezepten für Covid-19-Gratistests mit dem AVS:

  • Erstellung Liste offener Rezepte
  • gegebenenfalls manuelle Zuordnung der in der Liste aufscheinenden Ersatzrezepte
  • Zuordnung Ersatzrezepte mit zuordenbarem VDAS-Ergebnis am Monatsende 'en bloc' mittels [C-19]
    (siehe auch Leitfaden AVS - Gratis-Antigen-Tests Abrechnung)
  • Abrechnung)

Diese Vorgehensweise gilt auch für Ersatzrezepte, welche aus einer Filiale importiert wurden.

Detaillierte Informationen zur Rezeptabrechnung finden Sie unter Punkt Rezeptabrechnung Detailinformationen der allgemeinen Anleitung zur Erfassung und Abrechnung von Covid-19-Gratistests.


Kontrolle bei Abrechnung außer Haus


Auch bei Abrechnung außer Haus kann man übrigens im AVS überprüfen, ob alle Rezepte abgerechnet wurden:

  • Taxierbüro (oder Pharmazeutische Gehaltskasse) um Übermittlung der Abrechungsdateien ersuchen (z.B. für 01/2021-03/2021)
  • Abrechnungsdateien im AVS über 'Rezeptabrechnung - Optionen - Import Rezeptabrechnungsdatei' importieren
  • Menüpunkt 'Rezeptabrechnung - Listen - Offene Rezepte' aufrufen und Liste (z.B. für Abgabedatum 01.01.2021 - 31.03.2021) erstellen