AVS - RKSV Erstellung Jahresbeleg für 2017 (1.7.9)
Allgemeines
Gemäß § 8 RKSV muss der Registrierkassenpflichtige am Ende des Jahres bzw. am letzten Tag mit getätigten Umsätzen einen Jahresbeleg erstellen und nach Ausdruck aufbewahren.
Der Jahresbeleg muss jedenfalls vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit in neuen Jahr erstellt werden.
Bei Durchführung eines Tagesabschlusses im AVS wird daher ab Samstag, 30.12.2017 11:00 Uhr folgender Dialog angezeigt:
Vorgangsweise
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- kein Bereitschaftsdienst am 30.12. (ab 12:00 Uhr) und am 31.12.2017: Führen Sie am 30.12. nach Geschäftsschluss einen Tagesabschluss durch und erstellen Sie dabei den Jahresbeleg 2017.
- Bereitschaftsdienst vom 30.12. bis 31.12.2017 in der Früh: Führen Sie nach Ende des Bereitschaftsdienstes am 31.12. einen Tagesabschluss durch und erstellen Sie dabei den Jahresbeleg 2017.
- Bereitschaftsdienst vom 31.12.2017 bis 1.1.2018 in der Früh: Führen Sie nach dem (vermeintlich) letzten Geschäftsfall am 31.12. (bzw. unmittelbar vor Mitternacht) einen Tagesabschluss durch und erstellen Sie dabei den Jahresbeleg 2017. Sollten danach noch Umsätze im Jahr 2017 getätigt werden, führen Sie erneut einen Tagesabschluss für den 31.12.2017 samt Erstellung des Jahresbeleges 2017 durch. Der Jahresbeleg für 2017 kann beliebig oft erzeugt werden, die Erstellung muss aber jedenfalls vor Erfassung des ersten Geschäftsfalles für das Jahr 2018 erfolgen.
Ein Jahresbeleg kann übrigens auch unabhängig von der Durchführung eines Tagesabschlusses über den Menüpunkt 'Verkauf - RKSV - Monats-/Jahresbeleg' erstellt werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob nach dem letzten Geschäftsfall im Jahr 2017 bereits ein Jahresbeleg erstellt wurde, können Sie dies mittels 'Verkauf - RKSV - Übersicht Sonderbelege' überprüfen. Sämtliche RKSV-Sonderbelege scheinen außerdem auch im Tarafenster im Kassastreifen auf.