AVS - Neueinreichung e-Rezepte
1. Allgemeines
In der Abrechnungsdatei müssen e-Rezepte ganz am Ende übermittelt werden. Aus diesem Grund werden e-Rezepte vor der Abrechnung fiktiven Versichergruppen wie folgt zugeordnet (beginnend jeweils mit laufender Nummer 1):
- 40 e-Rezepte ungetrennt VG 00
- 41 e-Rezepte Fremdstaaten VG 12
- 42 e-Rezepte Heilbehelfe VG 15
Beim Erstellen der Abrechnungsdatei werden daher sämtliche Rezepte aus der Versichertengruppe 40 an die Versichertengruppe 00 angehängt und erhalten dort die entsprechende laufende Nummer.
Bei der Darstellung von abgerechneten e-Rezepten im AVS werden die Daten aus der fiktiven Versichertengruppe angezeigt, z.B.:
Dieses e-Rezept wurde vor der Abrechnung der fiktiven Versichertengruppe 40 mit laufender Nr. 4 zugeordnet. Soll es z.B. nachträglich in ein Papierrezept umgewandelt werden, muss es aus der Konsignationsliste der Versichertengruppe 40 entfernt werden.
2. Durchführung
Durch Klick auf die […]-Schaltfläche wird ein Dialog mit den für die Abrechnung verwendeten Daten geöffnet:
Das oben dargestellte e-Rezept wurde also in der Versichergruppe 00 mit laufender Nr. 76 abgerechnet. Im Falle einer Retaxierung ist dieses Rezept in der Retaxierungsliste unter der Überschrift 'Ordnungsgruppe 0' mit 'Bel.' (= Belegnummer) 76 enthalten.
Bei der Neueinreichung von e-Rezepten im AVS sind generell die Versichertengruppe ('Ordnungsgruppe') und die lfd. Nr. ('Bel.') aus der Retaxierungsliste anzugeben, z.B:
Nach erfolgreichem Selektieren werden die abrechnungsrelevanten Daten unterhalb von [Bon] angezeigt: