SVC - Notfallhotline e-Rezept

AVS_Handbuch
SVC - Notfallhotline Merkblatt (PDF-Version)


Notfallhotline zur Einlösung von e-Rezepten
050/124 33 22


Auszug Kammer-Info 41/23


Aus Sicht der ÖAK ist es unerlässlich, dass die Apothekenbetriebe für den Fall, dass die e-card einer Patientin oder eines Patienten defekt, gesperrt, verloren oder gestohlen ist, eine Notfallkarte erhalten, um auf die e-Rezepte der Patient:innen zugreifen zu können. Trotz harter und intensiver Verhandlungen verweigert uns die SVC diese Notfallkarte und stellt stattdessen alternativ, wie bereits im Kammer-Info 39/23 angekündigt, bis zum 30.09.2023 eine 24/7 Serviceline zur Verfügung. Durch diese sollen Notfälle abgefedert werden, in denen dringend ein e-Rezept eingelöst werden muss. Unter der bekannten Nummer der e-card Serviceline für Vertragspartner 050 124 33 22 können Sie im Notfall die e-Rezept ID abfragen und damit das jeweilige e-Rezept einlösen.
 

Merkblatt


Anbei erhalten Sie das entsprechende Merkblatt der SV, welches die Nutzungsvoraussetzungen und die notwendigen Daten zur Nutzung der Notfallhotline näher erläutert.
 

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Dokumentation Probleme


Wir ersuchen Sie, Probleme bei der Einlösung oder der Erreichbarkeit dieser Serviceline über diesen Link verlässlich zu dokumentieren. Dazu kann es sinnvoll sein, diesen Link für die nächsten Monate in ihren Bookmarks (Favoriten) zu speichern. Anbei erhalten Sie zur Information auch das Erfassungsblatt zur Information und Ansicht. Eine Dokumentation über das Onlineformular ist aus statistischen Gründen unerlässlich.
 

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> Ansprechpartner: SVC, Tel. 050 124 33 22

Stabsstelle IT & Digitalisierung, DW 555