AVS - e-Rezepte mit Suchtgiftkennzeichen (1.7.9/383)
1. elektronisches Suchtgiftkennzeichen
Ärzte haben ab 1.7.2023 die Möglichkeit, Suchtgiftrezepte im Rahmen der Schmerzbehandlung (ausgenommen Substitutionsverordnungen) als e-Rezept mit einem elektronischen Suchtgiftkennzeichen zu versehen. Dieses Suchtgiftkennzeichen ersetzt die aufgeklebte Suchtgiftvignette.
Bei Abruf eines e-Rezeptes mit Suchtgiftkennzeichen und Abgabe eines Suchtgifts wird die Vignettennummer automatisch mit 'SG_e-rezept_' befüllt und ist nicht bearbeitbar.
Für die Abrechnung ist kein Papierbeleg erforderlich, dieser kann jedoch optional ausgedruckt werden, was über eine eigene Mandanteneinstellung aktiviert werden kann - Folder 'Tara IV', Gruppe 'beim Kundenende optional Ersatzrezept drucken', Option 'e-Rezept mit Suchtgiftkennzeichen'.
2. Erfordernisse Suchtgiftverordnung
Wenn die Einstellungen für die automatische Erstellung von Einträgen im Suchtmittelnachweis aktiviert sind, enthalten die erzeugten Einträge alle für die Dokumentation erforderlichen Daten, also auch den Namen und Berufsort des Arztes sowie den Namen und die Anschrift des Patienten. Ersichtlich sind diese Informationen im Fenster 'Suchtgiftvignette', aufrufbar aus dem Suchtmittelnachweis mittels Schaltfläche [Detail].
Die Erfordernisse der §§ 9, 18 und 19 der Suchtgiftverordnung sind daher vollständig erfüllt, auch für Dokumentationszwecke ist somit kein Ausdruck des Rezeptes erforderlich.
Zusätzlich kann direkt beim Eintrag im SG-Nachweis der Inhalt des Abrechnungs-XMLs angezeigt werden.
Zur besseren Erkennbarkeit von SG-Rezepten wird auch in den Bereichen Tara und Rezeptabrechnung in verschiedenen Fenstern mit Rezeptinformationen der blaue Hinweis Suchtgift in der Toolbar eingeblendet.