AVS - REGO - Erfassung Papierrezepte 2026

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AVS - REGO - Erfassung Papierrezepte (PDF-Version)


Datenaustausch Heilmittel unter der Rezeptgebühr (DAHURG) ab 01.01.2026


Mit Änderung des § 136 Abs.2 ASVG sollen ab 01/2026 erstattungsfähige Heilmittel, die im Rahmen der Krankenbehandlung abgegeben werden und deren KP inklusive Umsatzsteuer niedriger als die Rezeptgebühr ist, sowohl bei der Ermittlung der Rezeptgebührenobergrenze (REGO bzw. REGO-TA) als auch in der Versorgungsforschung berücksichtigt werden.

Für die Apotheken bedeutet das konkret:

  1. Meldung der Summe der Krankenkassenpreise inkl. USt. solcher Abgaben unmittelbar nach dem Speichern eines Geschäftsfalls über das e-card-System
  2. Übermittlung einer Zusatzdatei mit den Detaildaten dieser Verordnungen und Abgaben im Rahmen der Rezeptabrechnung

Bei e-Rezepten (inklusive Blankoformulare) und umgewandelten Wahlarztrezepten erfolgt die Meldung gemäß Punkt 1 ab 01.01.2026 automatisch, seitens des Anwenders sind diesbezüglich keine zusätzlichen Schritte erforderlich.

Hinsichtlich der Erfassung von Papierrezepten von Kassenärzten hat die Apothekerkammer mit Kammer-Info 59/25 vom 23.12.2025 informiert, dass intensive Verhandlungen über eine fair bemessene Abgeltung des daraus entstehenden Mehraufwands leider gescheitert sind.

Um den Apotheken trotzdem bereits ab 01.01.2026 die Möglichkeit zu geben, die neuen Anforderungen des § 136 Abs. 2 ASVG vollständig zu erfüllen, werden mit dem Programmupdate 1.8.4 Anpassungen wie folgt wirksam:

  • Der Dialog für die Anspruchsprüfung wird nicht mehr nur bei Wahlarztrezepten (= Rezepte mit selbst ausgedruckter Rezeptnummer), sondern auch bei Papierrezepten von Kassenärzten geöffnet:
         
  • Anders als bei Wahlarztrezepten muss zusätzlich auch das Ausstellungsdatum angegeben werden.
  • Nach erfolgreicher Anspruchsprüfung werden wie bisher die Abgaben erfasst und der Geschäftsfall gespeichert. Die Übermittlung von Summen Rezeptgebühren bzw. des Krankenkassenpreises inkl. USt. bei Abgaben unter der Taxierungsgrenze erfolgt automatisch.
  • Klick auf die Schaltfläche [Fremdstaaten oder keine SV-Nr. oder …] schließt den Dialog und öffnet – wie vor dem Programmupdate - das Fenster für die Eingabe der SV-Nummer. Bei Erfassung eines Rezeptes über diesen Dialog werden keine Daten für REGO-TA übermittelt, weder für abrechenbare Abgaben noch für solche unter der Taxierungsgrenze.

Bitte auch zu beachten:

  • Werden Abgaben unter der Taxierungsgrenze als Privatverkauf erfasst, können generell keine Daten für REGO-TA übermittelt werden.
  • Papierrezepte mit eMED-ID: Derzeit ist es nicht möglich, bei der Anspruchsprüfung eine eMED-ID zu scannen oder einzugeben. An einer Implementierung entsprechender Funktionen wird gearbeitet.
    Workaround: Zuerst die eMED-ID scannen und erst danach die Rezeptnummer (allerdings wird in diesem Fall keine Anspruchsprüfung durchgeführt und es können daher keine Daten für REGO-TA übermittelt werden; auch das wird noch geändert).

Kurz zusammengefasst hinsichtlich Punkt 1:

  • Keine Änderungen für den Anwender bei e-Rezepten und Wahlarztrezepten; automatische Übermittlung von Rezeptgebühren (wie bisher) bzw. Kassenpreisen inkl. USt. (neu) für REGO-TA nach dem Speichern des Geschäftsfalls
  • Optional Anspruchsprüfung (mit Angabe Ausstellungsdatum) auch bei Papierrezepten von Kassenärzten, damit nach dem Speichern des Geschäftsfalls Daten für REGO-TA übermittelt werden können

Bezüglich Punkt 2 sind sowohl in der Apothekensoftware als auch bei Pharmazeutischer Gehaltskasse und Sozialversicherung umfangreichere Anpassungen erforderlich, welche nicht von allen Beteiligten bis Jänner 2026 vollständig umgesetzt und ausführlich getestet werden können.

Die gesetzliche Regelung sieht daher vor, dass die Daten des ersten Quartals 2026 spätestens mit der Abrechnung für 03/2026 übermittelt werden müssen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt automatisch bei der Rezeptabrechnung ohne zusätzliche Aktionen des Anwenders.

Zu beachten ist, dass die Detaildaten für Abgaben unter der Taxierungsgrenze nur dann übermittelt werden können, wenn bereits bei der Abgabe eine Anspruchsprüfung durchgeführt und die Kassenpreise inkl. USt. übermittelt wurden.

Bei rechtlichen Fragen zur Datenerfassung/-übermittlung für REGO bzw. REGO-TA (Rezeptgebührenobergrenze tagesaktuell) wenden Sie sich bitte an die rechts- und sozialpolitische Abteilung der Apothekerkammer.