AVS - falsche USt bei mag. Zubereitungen - Abrechnungen 06-08/23 (1.7.9/383)
falsche Umsatzsteuer bei magistralen Zubereitungen
Aufgrund eines Programmfehlers in der Version 1.7.9/373 wurde ab ca. Mitte Juni 2023 (bei einzelnen Apotheken auch schon früher) bei magistralen Zubereitungen unter bestimmten Umständen für die Rezeptabrechnung ein falscher Umsatzsteuersatz von 20% (statt 10%) hinterlegt.
Durchschnittlich sind pro Apotheke und Abrechnungsmonat ca. 10 Rezepte betroffen, in manchen Fällen können es aber auch deutlich mehr sein. Taxbetrag und Entgelt wurden korrekt abgerechnet, daher werden betroffene Rezepte nicht retaxiert, sondern zu 100% vergütet.
Die falsche Umsatzsteuer wird von den Krankenkassen und in der Folge von der Pharmazeutischen Gehaltskasse automatisch korrigiert, die Apotheken erhalten von den Kassen entsprechende Differenzprotokolle, z.B.:
| lt. Rechnung | anerkannt | Differenz | |
| Taxbetrag | 150.000,00 | 150.000,00 | |
| Taxbetrag (ohne Nachlass) | 50.000,00 | 50.000,00 | |
| Taxbetrag (mit Nachlass) | 100.000,00 | 100.000,00 | |
| - Nachlass (0,5%) | 500,00 | 500,00 | |
| = Entgelt | 149.500,00 | 149.500,00 | |
| USt 20% | 420,00 | 400,00 | -20,00 |
| USt 10% | 14.740,00 | 14.750,00 | 10,00 |
| = Zwischensumme | 164.660,00 | 164.650,00 | -10,00 |
| - Verordnungsgebühr | 20.865,10 | 20.865,10 | |
| - Kostenanteil | |||
| = Rechnungsbetrag | 143.794,90 | 143.784,90 | -10,00 |
Der Fehler wurde unmittelbar nach Bekanntwerden durch Installation eines Datenbank-Triggers, welcher die Umsatzsteuer beim Schreiben in die Datenbank gegebenenfalls korrigiert, behoben. Mit dem Update 1.7.9/383 erfolgt die Korrektur auch programmtechnisch.
Seitens der Apotheken sind diesbezüglich keine Aktionen erforderlich.