AVS - Taxierung von Substitutionsdauerverschreibungen (1.6.7)

AVS_Handbuch
AVS - Taxierung SG-Dauerverschreibungen (PDF-Version)


1.  Magistrale Zubereitungen mit Suchtgiftsubstanzen (z.B. Methadon)


Erfassung/Bearbeitung


Basis für die Taxierung von Dauerverschreibungen ist die kleinste Abgabeeinheit (in der Regel die Tagesdosis). Diese kann (und soll, muss aber nicht) pro Patient abgespeichert werden. Verwenden Sie eventuell bei der Namensgebung ein einheitliches Präfix, um die Suchgiftdauerverschreibungen besser von den anderen gespeicherten Rezepturen unterscheiden zu können (z.B. METH MAIER 0.04, METH MÜLLER 0.065, METH HUBER 0.04 usw.).

Beantworten Sie beim Taxieren der Tagesdosis die Frage 'Suchtgiftgebühr?' immer mit 'Ja'.

Nachdem Sie die Tagesdosis neu taxiert bzw. aus den gespeicherten Rezepturen selektiert haben, sieht die Maske wie folgt aus:
 

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Klicken Sie nun auf den Button [Dauerverschr.] oder betätigen Sie <Strg+D>. Es erscheint eine Maske für die Eingabe der 'Einheiten (= Tagesdosis) pro Abgabe' und 'Anzahl der Abgaben'.
 

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Wurden bei täglichem Bezug 16 x 1 Einheit, 6 x 2 Einheiten und 1 x 3 Einheiten abgegeben, tragen Sie diese Werte wie oben abgebildet ein. Wurden z.B. bei wöchentlichem Bezug 4 x 7 Einheiten und 1 x 3 Einheiten abgegeben tragen Sie in der ersten Zeile 7 und 4 sowie in der zweiten Zeile  3 und 1 ein. Die einzelnen Werte bestätigen Sie mit <Enter>, neue Zeilen werden dabei automatisch angelegt.

 Button [Ausführen] bzw. <F12> startet die erforderlichen Berechnungen, das Ergebnis wird anschließend angezeigt.
 

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  Mit dem Button [Übernehmen] bzw. <F11> übertragen Sie die angezeigten Werte auf das Rezept.
Ist ein Rezeptdrucker definiert, erscheint eine Aufforderung, ein leeres Zusatzblatt in den Drucker einzulegen und den Ausdruck durchzuführen.
 

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Abschließend geben Sie die einbehaltene Anzahl von Rezeptgebühren ein und bestätigen durch Klick auf [Übernehmen] oder mittels <F11>.

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Vorgeladen wird die Anzahl der auf dem Rezept zugeordneten Platzhalter für magistrale Zubereitung, bei gebührenfreien Rezepten ist unter 'Anzahl Rezeptgebühren' 0 eingetragen.


Abwicklung am Taraverkaufsplatz


Bei der Abgabe an der Tara buchen Sie bei nicht gebührenfreien Patienten jedes Mal, wenn eine Rezeptgebühr verrechnet wird, mit <Strg+M> einen Platzhalter für magistrale Zubereitungen auf das Rezept. Ab der zweiten Abgabe wird das bereits erfasste Rezept angezeigt.
 

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Um einen weiteren Platzhalter hinzuzufügen, klicken Sie auf [Positionen hinzufügen] und betätigen anschließend <Strg+M>.

Wenn Sie sich das Scannen der Rezeptnummer ersparen wollen, ist es auch ausreichend, einen Platzhalter für Rezeptgebühr mit <Strg+R> im Privatverkauf zu erfassen.

Nach der letzten Abgabe wird das Rezept entweder gleich direkt an der Tara (Button [Nachb. Rez] bzw. Menüpunkt 'Nachbearbeiten Rezept') oder erst später bei der Rezeptabrechnung (Menüpunkt 'Taxierung/Rechnungslegung') taxiert. Sie scannen dabei zuerst die (zumeist selbst aufgebrachte) Rezeptnummer.
 

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Wählen Sie nun - wenn vorhanden - den bzw. einen Platzhalter mittels <Enter> aus und taxieren Sie dann die Dauerverschreibung wie oben beschrieben. Allfällig vorhandene zusätzliche Platzhalter für magistrale Zubereitungen werden nach Übernahme der fertigen Taxierung automatisch gelöscht. Die einzugebende Anzahl der Rezeptgebühren wird aufgrund der Anzahl von Platzhaltern vorgeschlagen (im Beispiel oben wären es 5), bei gebührenfreien Rezepten wird 0 vorgeladen.


2.  Arzneispezialitäten (z.B. Substitol)


Erfassung/Bearbeitung


Vor der Taxierung der ersten Rezeptur muss - wenn diese noch nicht vorhanden ist - eine magistrale Zubereitung, die nur die Sondervergütung für Suchtgiftdauerverschreibungen enthält, wie folgt angelegt und gespeichert werden:
 

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Klicken Sie anschließend auf den Button [Artikel] und tragen Sie im Feld 'Rezeptzeichen' ein 'A' ein (= Mittel zur Applikation; es wird für diesen 'Artikel' keine Rezeptgebühr verrechnet).
 

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Bei der Abgabe an der Tara bzw. in der Rezeptabrechnung geben Sie jetzt einfach die benötigten Packungen (z.B. 3 Packungen Substitol 200MG 30ST) und den selbstangelegten magistralen Artikel für die Sondervergütung ein.
 

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Der Preis des Artikels 'SG SONDERVERORD. VERGÜTUNG' muss nicht vom Benutzer gewartet werden, weil magistrale Zubereitungen bei jedem Aufruf mit den aktuellen Preisen aus dem Warenverzeichnis und der Arzneitaxe neu durchgerechnet werden.

Anstelle der magistralen Verordnung 'SG DAUERVERORD. VERGÜTUNG' kann auch ein 'normaler' selbst angelegter Artikel verwendet werden. Bei diesem Artikel muss jedoch in der Bezeichnung 'SG-' oder 'SUCHT' vorkommen (bzw. muss die Bezeichnung mit 'SG' beginnen), der KP muss der Arbeitstaxe A20 (Zusatzvergütung Suchtgiftprogramm, derzeit EUR 15,00) entsprechen und die Position muss gebührenfrei sein (= das Rezeptzeichen des Artikels ist 'A'). Im Gegensatz zur magistralen Zubereitung muss der Preis dieses Artikels vom Benutzer gewartet werden.
 

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Anzahl der Rezeptgebühren


Sollen weniger Rezeptgebühren als Packungen verrechnet werden, muss ein Teil der Packungen mit 'gebührenfrei' gekennzeichnet werden. Werden z.B. bei Abgabe von 3 Packungen nur 2 Rezeptgebühren verrechnet, erfasst man zuerst die jeweilige Spezialität mit Menge 2 und dann noch einmal mit Menge 0 (alternativ kann auch der Punkt 'Artikel gebührenfrei/gebührenpflichtig' aus dem Zusatzfunktionenmenü verwendet werden).
 

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Genauso geht man vor, wenn auf Methadon-Rezepten verschiedene Dosierungen verordnet sind. Sind z.B. 3 verschiedene Dosierungen mit insgesamt 2 Rezeptgebühren verordnet, werden die ersten beiden Dosierungen jeweils mit 1 Rezeptgebühr erfasst, bei der letzten Dosierung wird unter 'Anzahl Rezeptgebühren' 0 angegeben.