AVS - magistral zubereitete Antibiotikasäfte (1.7.9/363)

AVS_Handbuch
AVS - Magistrale Antibiotikasäfte (PDF-Version)


neue Sonderpharmanummern


Wie Sie den Kammer-Infos 20/23 vom 31.3.2023 und 21/23 vom 4.4.2023 entnehmen konnten, sind künftig für die Verrechnung magistral zubereiteter antibiotischer Arzneimittel mit den Wirkstoffen Amoxicillin oder Cefaclor neue Sonderpharmazentralnummern zu verwenden:

  • 9031083
Magistrale Amoxicillin-Suspension 1,00 ST
  • 9031108
Magistrale Cefaclor-Suspension 1,00 ST

Die Zuordnung der neuen Sonderpharmanummern erfolgt im AVS bei der Rezeptabrechnung - analog zu anderen Sonderpharmanummern für magistrale Zubereitungen - automatisch. Bitte legen Sie daher für die Pharmazentralnummern 9031083 und 9031108 im AVS keine Artikelstammdaten an.

In einer außerordentlichen Sitzung des Taxausschusses am 31.3.2023 wurde beschlossen,  die Substanzen Amoxicillin-Trihydrat (PZN 5769188) und Cefaclor-Monohydrat (PZN 5769194) in die Österreichische Arzneitaxe aufzunehmen.

Wie Sie es als AVS-Anwender gewohnt sind, müssen Sie auch diesbezüglich im AVS nichts unternehmen. Die beiden Substanzen wurden ab 8.4.2023 mittels Updatescript automatisch in allen AVS-Apotheken angelegt. Allenfalls vor dem 8.4.2023 selbst angelegte Substanzen mit eigener Pharmazentralnummer (8nnnnnn) setzen Sie am besten auf 'inaktiv', damit diese künftig im AVS nicht mehr aufscheinen.

Bitte verwenden Sie beim Taxieren magistral zubereiteter Antibiotikasäfte ab sofort entweder eine der beiden neu aufgenommenen Substanzen (PZN 5769188 bzw. PZN 5769194) oder die entsprechenden Fertigarzneimittel im Anbruch.

Im Zuge der Rezeptabrechnung wird beim Erstellen der Abrechnungsdatei für magistrale Zubereitungen, welche entweder die PZN 5769188 (Amoxicllin) oder 5769194 (Cefaclor) oder die Pharmazentralnummer eines entsprechenden Fertigarzneimittels (ATC J01CA04 bzw. J01CR02 für Amoxicillin bzw. J01DC04 für Cefaclor) enthalten, automatisch die jeweilige Sonderpharmanummer zugeordnet.

Voraussetzung für die Berücksichtigung der neuen Sonderpharmanummern bei der Rezeptabrechnung ist die AVS-Version 1.7.9/363, welche voraussichtlich ab 20.4.2023 für alle AVS-Apotheken bereitgestellt und vom Applikationsserver automatisch eingespielt wird.